Die Anmeldung Ihres Kindes durch Sie erfolgt in diesem Jahr wieder persönlich am Tag der Schuleinschreibung. Ihr Kind wird an diesem Tag an einem kleinen Schulspiel teilnehmen. Die Listen zum Eintragen werden in der Woche vor den Faschingsferien im Kindergarten ausgehängt.
Das Einschreibungsverfahren betrifft alle Kinder, die bis 30. September 2023 sechs Jahre alt werden. Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden (sog. Korridorkinder), d. h. diese Kinder müssen zunächst angemeldet werden und nehmen bei Bedarf am Schulspiel teil. Nach einer Beratung durch die Schule entscheiden dann die Eltern, ob ihr Kind bereits zum kommenden oder erst zum darauffolgenden Jahr eingeschult werden soll. Wenn die Eltern die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie dies der Schule bis 11. April 2023 schriftlich mitteilen. Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt keine Mitteilung, wird das Kind automatisch für das Schuljahr 2023/24 schulpflichtig. Kinder, die in der Zeit von Oktober bis Dezember 2023 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.