Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektionen im schulischen Umfeld

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat anlässlich der bundesweit zunehmenden Nachweise besorgniserregender SARS-CoV-2-Varianten über die Änderungen der Vorgaben für die Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie 1 (KP 1) sowie für die Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektionen im schulischen Umfeld informiert. … Die wesentlichen spezifischen Neuregelungen für den schulischen Kontext lauten:

  • Wird eine Infektion mit SARS-CoV-2 bei einer Schülerin oder einem Schüler – ggf. im Nachgang zu einem Schnelltest – mittels PCR nachgewiesen, so sind alle Angehörigen der gesamten Klasse bzw. des Kurses oder der Lerngruppe – also alle Personen(-gruppen), zu denen eine relevante Exposition (> 30 Minuten, in einem nicht ausreichend belüfteten Raum) bestand, – als Kontaktpersonen der Kategorie 1 (KP 1) zu betrachten. Für die Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal erfolgt jeweils eine individuelle Risikoermittlung.
  • Die bisherige Kohortenisolation (d.h. Quarantäne der Schülerinnen und Schüler der betroffenen Schulklasse/des betroffenen Kurses) im schulischen Umfeld mit einer Testung an Tag 5 wird nicht fortgeführt. … Künftig müssen sich als KP 1 eingestufte Personen unverzüglich für mindestens 14 Tage häuslich absondern (Quarantäne), die Möglichkeit einer Quarantäneverkürzung durch einen negativen SARS-CoV-2-Test entfällt. Zudem gelten die Quarantäneverpflichtungen auch für bereits geimpfte Personen.

Die dargestellten Änderungen der Quarantänepraxis im schulischen Umfeld werden in der aktualisierten Fassung des Rahmenhygieneplans, die in Kürze bekannt gemacht werden soll, berücksichtigt.

Auszüge aus dem KMS vom 26.02.2021

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